Samstag, 5. November 2011

BILD - WUT IM NAMEN DES VOLKES!

Heinrich Schmitz hadert mit der BILD. Da befindet er sich zunächst einmal in guter Gesellschaft. Das hat Tradition. Von Baader bis Bohlen. Nur das sich letzterer arrangiert hat. So ein Arrangement ist dann auch lukrativ. Die von der BILD wollen ja auch nur gemocht werden: Dann geben sie ganz viel Liebe zurück. Und am Ende steht dann wieder die Frage: "War Volkes Meinung zuerst, die dann nur von Bild artikuliert wurde? Oder artikuliert BILD die eigene Meinung, die dann vom Volk adaptiert wird?
Aber lest selbst, was Deutschlands nachdenklichster Rechtsanwalt, der großartige RA und guter Freund Heinrich Schmitz dazu zu sagen hat:



BILD - WUT im Namen des Volkes

VON RA Heinrich Schmitz

Da geht man des Samstags morgens gut gelaunt zum Kiosk um sich Zigaretten zu kaufen und mit der netten Verkäuferin ein Schwätzchen zu halten und dann wird man von der Titelseite der BILD angebrüllt.

"Nach Freispruch für Polizisten-Killer - 10 Urteile die uns wütend machen ! "

Ich wütend ? Keine Ahnung was die da meinen. Und wen meinen die mit "uns" ?

Ein Blick auf die im Ständer stehende Zeitung sagt, es gehe um "unbegreifliche Entscheidungen über Mörder, Sexualverbrecher und Totraser".

Da ich keine Lust habe für die BILD-Rechtskunde Geld auszugeben ,bitte ich jemanden, von dem ich weiß, dass er die BILD regelmäßig erwirbt, sie mir nach der Lektüre zu borgen, nur um mal so zu lesen, was denn die BILD so fürchterlich erregt haben mag und wütend macht.

Seite 8 bringt mich weiter. Dicke Schlagzeile "Warum hat ein Gericht so viel Verständnis für einen Polizisten-Killer ? " daneben etwas kleiner "Justiz-Skandal / Richter lässte Polizisten-Killer laufen!".

Was war geschehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Mitglied der Hells Angels freigesprochen, der durch die Haustüre geschossen hatte, als ein SEK versuchte diese aufzubrechen. Dabei war ein Polizist getötet worden.Das Gericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte irrtümlich von einer Notwehrsituation ausgegangen war, weil er glaubte, es seien Mitglieder der Bandidos an seiner Tür, die ihn umbringen wollten. Deshalb hatte es den Mann vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.

Was nun die BILD so wütend macht, dass sie ihre Wut gerne an ihre Leser weitergibt, ist für mich nicht verständlich.

Ein Gericht spricht einen Angeklagten frei, weil es einen Fall von sogenannter Putativnotwehr feststellt. Das kann nur für den empörend sein, der vom Strafrecht keine Ahnung hat oder jedenfalls so tut, um sich und andere in künstliche Erregung zu versetzen.

Die Putativnotwehr ( irtümliche Notwehr ) liegt dann vor, wenn ein Angeklagter sich irrtümlich in einer Notwehrsituation zu befinden glaubt. Also - es liegt tatsächlich natürlich keine Notwehrlage vor, wenn die Polizei vor der Tür steht und diese aufbrechen will, aber der Angeklagte konnte ja nicht wissen, dass es die Polizei ist und nicht diejenigen, die ihm mit Mord gedroht haben - und denen er einen solchen auch problemlos zutraut.

Wie man anderen Zeitungen - nicht in der BILD in diesem Artikel - entnehmen konnte, hatte der Angeklagte zunächst noch "verpisst euch" durch die Tür gerufen, was aber keine Reaktion brachte. Niemand rief "hier ist die Polizei" oder so was.

Jetzt stellen Sie sich einfach einmal vor, sie sind das Opfer von ernstzunehmenden Morddrohungen und in aller Herrgottsfrühe bemerken sie, dass jemand versucht ihre Türe aufzubrechen, den sie für ihren Mörder halten. Reagieren sie dann so wie der Angeklagte (vorausgesetzt sie haben eine Waffe ), oder bleiben sie ruhig sitzen und warten bis die Tür geöffnet wird ? Könnte es sein , dass sie in Panik geraten oder lesen sie ,während der unbekannte Eindringling noch am Schloss herumfuchtelt, erst ihre BILD und trinken noch einen Kaffee ? Wohl kaum.



Das Landgericht in Koblenz hatte in der ersten Instanz ebenfalls ( kann man auch in anderen Publikationen nachlesen aber nicht in dem BILD-Artikel ) eine irrtümliche Notwehrlage angenommen, vom Angeklagte aber erwartet, dass er zunächst einen Warnschuss abgegeben hätte.

Nur in diesem Punkt hat der BGH eine andere Rechtsauffassung geäußert und ist damit vollständig im Rahmen seiner bisherigen Rechtsprechung zur Notwehr geblieben. Das bedeutet, dass dieser Freispruch richtig und auch für die BILD zu erwarten war.

Es ist eine Tragödie, dass bei dieser Aktion ein Mensch ums Leben gekommen ist, da gibt es nichts zu diskutieren.
Aber beim Angeklagten konnte eben keine strafrechtliche Schuld festgestellt werden. Unser Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht , kein Gefühlsstrafrecht. Bei jedem Strafprozess muss die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld geprüft und festgestellt werden. In diesem Fall gab es keine Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit. Der Tatbestand des Totschlags "Wer einen anderen Menschen tötet" war erfüllt - ohne wenn und aber. Das reicht aber - wie natürlich auch die BILD weiß - nicht für eine Verurteilung, wenn die Tat gerechtfertigt war oder der Täter dies irrtümlich annahm. Ob man hier von einem Verbotsirrtum oder einem Tatbestandsirrtum ausgeht - hier streiten die Juristen seit Generationen - , ist eigentlich egal, weil in jedem Fall keine Verurteilung erfolgen kann.

Die eigentliche Frage ist also nicht, warum der BGH ein richtiges und erwartbares Urteil gefällt hat, sondern warum die BILD - ich glaube behaupten zu können wider besseres Wissen, den die haben verdammt fitte Juristen - so tut, als wäre das ein Skandal.

Sollen hier niedere Instinkte bedient werden oder will die BILD Wut auf die Justiz schüren und wenn ja zu welchem Zweck. Gerade solche Fälle , die ohne Frage nicht einfach zu verstehen sind , gäben doch Anlass ein bisschen BILDung weiterzugeben. Dass es bestimmt viele Menschen gibt, die ein solches Urteil nicht verstehen,bedeutet doch nicht, dass man deren auf der Unkenntnis des Strafrechts beruhendes Unbehagen in Wut verwandeln muss. Es sei denn, man verfolgt ein anderes Ziel.

Die Zeitung ist schon im Altpapier.
--
RA Heinrich Schmitz

UND DARUM GEHT ES (Mal auf den Punkt)

aus ZEIT "Die Straße der Tyrannen", 3.November 2011

von Kerstin Kohlenberg, Mark Schieritz und Wolfgang Uchatius


(a number of Wall Street CEO’s in front of us-Congress defending)


Text-Auszug:

"Brüssel, 27.Oktober 2011, vier Uhr früh. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy tritt vor die Journalisten. Nach zehnstündigen Verhandlungen beschreibt er den Inhalt des neuen, 1,4 Billionen Dollar schweren Rettungspakets für Griechenland. Ein französischer Journalist unterbricht ihn. Dollar? Es geht doch um die Euro-Krise. Natürlich Dollar, antwortet Sarkozy irritiert. Schließlich werde diese Pressekonferenz weltweit wahrgenommen. Er, Sarkozy, kommuniziere hier mit jenen, die für gewöhnlich in Dollar rechnen. Den internationalen Finanzmärkten.

Den neuen Herrschern der Welt."

(Ende Textauszug)

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