Freitag, 20. Juli 2012

DIE RESOLUTIONÄRE DES SCHNIPP-SCHNAPP von RA HEINRICH SCHMITZ


http://www.welt.de/img/dc5-images/crop100629319/4178723043-ci3x2l-w620/putzfrau324-DW-Berlin-Berlin.jpg

von RA Heinrich Schmitz

Da war der Bundestag aber schnell. Die gesellschaftliche Debatte hatte gerade erst begonnen, die Kanzlerin die Befürchtung geäußert,
Deutschland können als Land der Komiker angesehen werden, es hätte eine feine Auseinandersetzung über die Grenzen der Religionsfreiheit geben
können, über Kinderrecht, die körperlich Unversehrheit, die Verfassung und die Grenzen der Gesetzgebung - und dann das.

Der Deutsche Bundestag beschließt eine Resolution.

"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechtes der Eltern auf Erziehung einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist."

Aha. Was man alles so fordern kann. Eine fachgerechte Beschneidung unter Berücksichtigung der körperlichen Unversehrheit. Genial. Fast wie eine Schwangerschaft ohne Geschlechtsverkehr. Ach, das gab's ja auch schon. Nun ja. Papier ist geduldig und eine Resolution ist ja kein Gesetz und eigentlich ist so eine Resolution rechtlich gar nichts. Da kann man auch fordern, dass die Regierung endlich dafür sorgt, dass mal die Sonne scheint.

Wozu also der ganze Zirkus ?

Was erneut auffällt , ist die Hast mit der unserer Parlamentarier erneut meinen, in bestehende Grundrechte regulierend eingreifen zu müssen. Die in der obigen Resolution genannte gesetzliche Regelung gleich der Quadratur des Kreises. Das Problem ist seit spätestens 2008 durch einen Artikel von Putzke/Stohr/Dietz in "Deutsches Ärzteblatt 2008" bekannt gewesen.

Das bedeutet, der Deutsche Bundestag hätte locker 4 Jahre Zeit gehabt, sich intensiv mit der Problematik der Beschneidung zu beschäftigen und auch wissenschaftliche Stellungnahmen von
Verfassungsrechtlern, Medizinern und Religionswissenschaftler zu berücksichtigen.


http://de.academic.ru/pictures/dewiki/67/CirconcisionRothenburg.jpg

Das wurde offenbar versäumt. Statt nun mit Ruhe, Verstand und vor allem Vernunft an die Sache heranzugehen, wird nicht etwa eine umfassende
Prüfung der Rechtslage durch die Regierung angemahnt, sondern holterdipolter von der Regierung ein Gesetz verlangt, dass den Eingriff
in die körperliche Unversehrheit des Kindes und auch in dessen Religionsfreiheit auf jeden Fall als rechtmäßig deklariert. Ohne Rücksicht auf Vorhaut- oder Grundrechtsverluste.

Das ist völlig unnötig, weil auch nach dem singulären Urteil des LG Köln, natürlich immer noch keine Rechtsklarheit herrscht und deshalb
zunächst nicht mit Verurteilungen zu rechnen wäre. Der Verbotsirrtum würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für andere Beschneider noch gelten.

Es mag sein, dass eine gesetzlich geregelte Straffreiheit für eine gewisse Übergangszeit zur Vermeidung von religiösen Aufständen
gerechtfertigt sein könnte ( das möchte ich ebensowenig beurteilen wie die Kölner Richter das im Ergebnis getan haben ) , aber das bedeutet
nicht zwingend, die durch Beschneidung eindeutig vorgenommene tatbestandsmäßige Körperverletzung per Gesetz einfach so zu rechtfertigen und damit als nicht rechtswidrig zu bezeichnen.

Richtig spannend wird es, wenn dieser Ausnahmetatbestand als Sonderrecht für
Religionsgemeinschaften eingeführt werden sollte. Juden und Muslime dürften ihre Jungs beschneiden, ich Christ nicht ? Das würde ein weiteres verfassungsrechtliches Problem im Hinblick auf den
Gleichheitssatz mit sich bringen. Viel schöner wäre gewesen, wenn das Gericht die Sache dem Verfassungsgericht vorgelegt hätte.

Aber das wird sich so oder so noch mit der Problematik beschäftigen müssen.

Die Resolution war jedenfalls nur für die Galerie. Muster ohne Wert.

von RA Heinrich Schmitz

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Altersrassismus, Schmutz-...
Stefan Niggemeier antwortet auf Anfrage via E-Mail: „Hallo...
Alexander Wallasch - 1. Feb, 14:07
the new turkish property...
the new turkish property index http://www.turkish-propert y-world.com/turkey_villas. php...
tpw - 22. Jun, 16:32
WIE FUNKTIONIERT EIGENTLICH...
Wie facebook funktioniert an einem Beispiel erklärt....
Alexander Wallasch - 26. Dez, 12:30
TAGESSCHAU LEISTET ABBITTE...
Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus: Nach kritischer...
Alexander Wallasch - 15. Dez, 19:02
MARTIN RÜTTER IM HAKENKREUZ...
Modischer Fauxpas bei VOX: Martin Rütter moderiert...
Alexander Wallasch - 6. Dez, 20:06

FREUNDE & FAVORITEN

Suche

 

Status

Online seit 4585 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 15. Jul, 02:09

Credits


Gesellschaft
HEINRICH SCHMITZ
Politik
social media
SUBWAY
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren