Dienstag, 1. November 2011

Satisfaktion?

Und wieder eine TOP-Info von Rechtsanwalt Schmitz. Der gute Mann plaudert aus dem Nähkästchen über die Gefahren der Leichtfertigkeit, der Unachtsamkeit und der Bedenkenlosigkeit. Genial! Alllerdings wird man auch ein bisschen das Gefühl nicht los, er betreibt hier eine – zugegebenerweise – perfekte Akquise-Politik ;)


VON RA HEINRICH SCHMITZ
Ratte, Ficker, Nazischwein - zurückschlagen, aber richtig !



Es gibt spaßige Zeitgenossen die glauben im Internet könnten sie mal so richtig die Sau raus lassen. In Diskussionsforen, Gästebüchern und sozialen Netzwerken, wie Facebook oder w-k-w , hauen sie mal so richtig auf die Kacke.

Gerade bei politischen oder religiösen Themen geht es oft hoch her , was ja auch in gewisser Weise den Reiz von Onlinediskussionen ausmacht. Extreme Meinungsäußerungen von rechts bis links, von braun bis rot, kommen vor. Das soll auch so sein. Nichts ist langweiliger als Mainstreampalaver. Haben sich die "Richtigen" gefunden, wechselt die Diskussion aber recht schnell weg von Argumentation hin zu persönlichen Diffamierungen. Man wundert sich, auf oder eher unter welchem Niveau da teilweise getextet wird. Hohlköpfe aller Länder vereinigen sich. Wären die in einem Raum würden gleich die Fäuste fliegen, die Stühle zertrümmert und die Flaschen auf den Köpfen zersplittern. Glücklicherweise sind sie nicht in einem realen sondern nur in einem virtuellen Raum. Vermutlich ist das aber auch der Grund dafür, dass die Kombattanten meinen, sie würden mit ihren Attacken etwas Erlaubtes tun.

Und da liegt der große Irrtum. Das Internet ist zwar schön groß und international, aber es ist kein rechtsfreier Raum. Wer hier jemanden beleidigt , macht sich genauso strafbar , wie wenn er das inder Kneipe oder auf der Straße macht - oder im Bundestag. Wer meint, er könne z.B. bei Facebook ungestraft schreiben ,"ich kann deine Fresse nicht mehr sehen" könnte überrascht sein, wenn er demnächst von der Polizei vorgeladen wird. Hat nämlich derjenige, dessen "Fresse" nicht mehr gesehen werden soll, weniger Leidensfähigkeit oder Parteisolidarität als der Abgeordnete Bosbach und stellt einen Strafantrag und erstattet Strafanzeige wegen Beleidigung, dann leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Und das kann kosten.

Eine Beleidigung (§ 185 StGB) im juristischen Sinne ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung. Ja , ja , ganz richtig gelesen - es geht um Ehre. So was gibt es noch, obwohl der Begriff der Ehre sowohl von der SS als auch von sogenannten Ehrenmördern irgendwie missverstanden wurde.

Nicht jede kritische Äußerung ist dabei zwangsläufig eine Beleidigung, selbst wenn die Äußerung vom Betroffenen als kränkend empfunden wird.Wenn wenig schmeichelhafte Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen, können sie nicht als Beleidigung bestraft werden. Auch negative Werturteile sind dann keine Beleidigung, wenn sich diese Werturteile auf ein "ehrminderndes Verhalten" des Betroffenen beziehen und in diesem Sinne richtig und auch angemessen sind.

Wer allerdings glaubt, er können andere als Ficker, Ratte, Nazischwein, Arschloch, Fotze, Nutte, Drecksau etc. bezeichnen, liegt voll daneben. Derartige Schimpfwörter sind weder Tatsachenbehauptungen noch zulässige Werturteile, sondern sogenannte Formalbeleidigungen, die immer strafbar sind. Die öffentlich Äußerung - und die ist im Internet zwangsläufig gegeben - führt natürlich zu einer höheren Strafe, da viel mehr Menschen von der Beleidigung Kenntnis erhalten. Und die Strafen sind nicht ohne - immerhin bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe- da ist schnell mal ein Monatsgehalt weg. Wer meint, er müsse sich gegenüber einer Person des politischen Lebens durch Verleumdung oder üble Nachrede hervortun - also über diese falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen, die die Personen verächtlich machen - darf sich sogar auf Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren einstellen.

Leider denken die Opfer häufig, die Staatsanwaltschaft würde sich mit so was gar nicht beschäftigen. Stimmt nicht. Und eine Anzeige kostet auch nichts, außer 10 Minuten Zeit und ein Blatt Papier, Man macht einfach einen Screenshot der Beleidigung und schreibt selbst an die Staatsanwaltschaft. Da braucht man keinen Anwalt für, das kann jeder der halbwegs schreiben kann.

Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die Polizei keine große Lust auf die Aufnahme solcher Anzeigen hat, obwohl sie es eigentlich muss. Ist aber wurscht, weil man ja direkt an die Staatsanwaltschaft schreiben kann, und die führt ja sowieso die Ermittlungsverfahren.

Ich glaube, dass es der allgemeinen Diskussionskultur gut tun würde, wenn man den beleidigenden Großmäulern auf diese rechtsstaatlich einwandfreie Art und Weise das Maul stopft.

Und übrigens, man kann auch noch ein Schmerzensgeld verlangen. Wer dann für einen Ficker, eine Ratte oder ein Nazischwein ein paar Mal ein paar hundert oder tausend Euro bezahlen durfte, wird sich künftig eher zurück halten. Im Wiederholungsfall wird's nämlich immer teurer.

Also nicht alles gefallen lassen, zurückschlagen, aber richtig !

VON RA HEINRICH SCHMITZ

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