Montag, 3. März 2014

Horst Mahler: Im Februar 2014 bereits fünf Jahre in Haft


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Diesen Februar vollendete Horst Mahler sein fünftes von zwölf Knastjahren. Vom erhofften Märtyrertum ist er weit entfernt. Er gerät sogar schon in Vergessenheit. Zeit, ihn endlich freizulassen.



Nachschlag für Häftling Nr. 746/09

Ich weiß ja, die Sache ist maximal unangenehm, aber man sollte trotzdem mal darüber sprechen. Eine der schillerndsten und auch düstersten Figuren der deutschen Nachkriegsgeschichte, der Rechtsanwalt (heute ohne Zulassung) Horst Mahler, sitzt im Gefängnis und verbüßt dort eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Volksverhetzung und anderer – nennen wir sie mal verharmlosend – verbaler Vergehen.

Und jetzt frage ich Sie vorab: Wie kann es so weit gekommen sein, dass wir es in Deutschland wieder für nötig erachten, einen alten Mann länger als ein Jahrzehnt wegzusperren, nur dafür, dass er etwas äußert, das wir für menschenverachtenden Schwachsinn halten, während das Internet mit exakt derselben Scheiße randvollgestopft ist, ohne dass wir wirklich etwas dagegen tun könnten? Wie viel Angst zeigen wir eigentlich damit vor solchen Geisteshaltungen? Was fürchten wir? Fürchten wir am Ende, dass das, was der alte Mann äußert, tatsächlich die Kraft und das Potenzial hätte, unsere Jugend oder sogar uns selbst zu vergiften? Haben wir heute wirklich so wenig Vertrauen, dass wir annehmen, dass ausgerechnet Mahlers Thesen geeignet wären, unsere demokratische Grundordnung auf eine Weise zu gefährden, die wir nur mit dauerhaftem Wegsperren beantworten können? Mit lebenslänglich? Was ist los mit uns, was fürchten wir eigentlich? Welches Detail dieses düsteren Paralleluniversums ist in der Lage, uns eine solche Angst einzujagen? Eine Schande für uns und unser demokratisches Selbstbewusstsein.

„Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will“

Horst Mahler wurde am 23. Januar 78 Jahre alt. Die unglaubliche Vita dieses Mannes ist den meisten in unterschiedlichen Details bekannt. Aber es gibt bis heute keine Biografie. Niemand wagt sich aus unterschiedlichsten Gründen an diese Mammut-Aufgabe.

Was das hohe Strafmaß für Mahler angeht, so bleibt bis heute fraglich, ob die Gesetzgebung tatsächlich mit einer solchen Hartnäckigkeit bzw. Unbelehrbarkeit gerechnet hatte, als sie den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) 1994 (Absatz 3: Einschränkung des Artikels 5 Absatz 1 Grundgesetz zur „Freien Meinungsäußerung“) und 2011 erweiterte bzw. verschärfte. Mahlers Strafmaß reicht an jenes heran, welches man sonst bei Totschlag und anderen Schwerverbrechen erwarten darf.

Zwölf Jahre wegen Volksverhetzung. Und anscheinend kann man für jede neue Volksverhetzung zusätzlich abgestraft werden. Die Sache summiert sich also. Für Horst Mahlers Hitlergruß, gerichtet an Michel Friedman in einem Interview, gab es dabei beispielsweise etliche Monate. Ebenso, wie für den Hitlergruß vor dem Gefängnis an ein paar rechtsradikale Zaungäste gerichtet. Die Liste ist lang. Und bizarrerweise wurde sie auch deshalb länger, weil Mahler dort, wo es keinen Kläger gab, Selbstanzeige erstattete und dazu vor Gericht äußerte: „Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will.“

Vom Landgericht München II gab es beispielsweise sechs Jahre Freiheitsstrafe, aus Potsdam fünf Jahre und vier Monate und aus Landshut noch mal zehn Monate Freiheitsstrafe, die sich alle im Prinzip auf §130 StGB stützen – insgesamt kam so besagter Freiheitsentzug von insgesamt zwölf Jahren zusammen. Aber welche ist nun die Strafzwecktheorie, mit der man mit gesundem Menschenverstand diese zwölf Jahre begründen könnte – zu denen übrigens noch weitere kommen könnten, wie wir gleich noch erfahren werden?

Was macht man mit so einem Mann?

Es geht beim Strafvollzug darum, dem Verurteilten Haftzeit zu geben, seine Taten zu reflektieren, also um Sühne, um Resozialisierung. Und auf der anderen Seite geht es um Abschreckung und Vergeltung. Also um so etwas wie Schuldausgleich. Paragraf 46 I Satz 1 StGB besagt dabei in etwa, dass die festgestellte Schuld Grundlage für die Zumessung der Strafe sein soll. Aber was nun tun, wenn Strafe ihre Wirkung komplett verfehlt?

Ein pikanter Fall in dem Zusammenhang war der des ehemaligen „Spiegel“-Journalisten Fritjof Meyer, der journalistisch wohl so etwas wie eine Relativierung des Holocaust vornahm, dafür ausgerechnet von Horst Mahler, natürlich aus naheliegenden Beweggründen, angezeigt wurde, und straffrei davonkam mit der Begründung, Meyer würde „die Barbarei nicht relativiere(n), sondern verifiziere(n)“.

Nun relativiert Mahler nicht nur, er streitet sogar kategorisch ab. Was macht man verdammt noch mal mit so einem Mann? Horst Mahler war zudem befreundet mit einer Reihe hochrangiger ehemaliger deutscher Politiker: Seine anwaltlichen Leistungen haben die Selbstauffassung des gesamten Anwaltstandes über Jahrzehnte hinaus nachhaltig geprägt. Der Mann hat sich also tatsächlich einmal für die freiheitliche Grundordnung verdient gemacht. Da steht er mindestens in einer Reihe mit Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Klaus Croissant.

Anwälte wie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder waren sicher auch deshalb mit Horst Mahler per Du. Aus Respekt. Schröder war es sogar, der vor Gericht die zwischenzeitliche Wiederzulassung Mahlers als Anwalt erstritt. Ex-Freund Otto Schily brachte ihm Hegels gesammelte Werke in den Knast, als Mahler noch als Linksterrorist einsaß, später standen sich beide im NPD-Verbotsverfahren gegenüber. Mahler als Anwalt der NPD, Schily als Innenminister. Mahler entschied das Duell für sich.

Dieser merkwürdig spröde Interview-Dokumentarfilm „Die Anwälte“ führte Ströbele, Schily und Mahler noch einmal zusammen, ohne dass sie dabei direkt aufeinandertrafen. Auch hier blieb ein schaler Eindruck zurück. Ausgerechnet der düsterste der drei, Horst Mahler, machte den aufgewecktesten, den offensten, den hellsten, ja, fast sogar den sympathischsten Eindruck.

Dem exzellenten Journalisten Malte Herwig, der das Talent besitzt, mit schlafwandlerischer Sicherheit und sprachlicher Raffinesse Stimmungen und Fakten miteinander in Einklang zu bringen, kommt das Verdienst zu, in Sachen Mahler ein tieferes Verständnis für dieses Gemengelage aus Links und Rechts, aus RAF und nationaler Verwirrung ein stückweit aufzudröseln. Herwigs Kunststück besteht auch darin, selbst nicht in die Schusslinie zu geraten und das, obwohl er nicht die fast schon standardisierten Psychologisierungs- und Pathologisierungsklischees im Umgang mit Rechtsradikalen bedient. Sein Artikel in der „Zeit“ über einen Besuch in der JVA bei Mahler ist Pflichtlektüre, will man sich diesem unappetitlichen Fall annähern.

Horst Mahler ist jetzt ein politischer Gefangener

Bleiben wir kurz noch bei Mahler in der JVA. Denn ausgerechnet dort gelang es Mahler, ein Buch zu schreiben, das wohl inhaltlich geeignet ist, alle seine gesammelten Straftaten, für die er derzeit einsitzt, noch einmal zusammenzufassen. Das führte zu so seltsamen Erkenntnissen wie die des Richters Andreas Dielitz vom Landgericht Potsdam, der den Computer selbst als Mahlers eigentliches Tatwerkzeug identifizierte: „Das ist so, als ob man einem Einbrecher Einbruchswerkzeug zur Verfügung stellen würde“, sagte der Jurist. Was ja im Umkehrschluss hieße, dass Mahler auch nach seiner Haftentlassung striktes Computerverbot bekommen müsste. Will man ihm zusätzlich noch die Bleistifte verbieten? Also alles, was irgendwie in der Lage wäre, Gedanken festzuhalten? Was kommt, wenn auch das versagt? Elektroschocks, um den falschen Gedanken endgültig den Garaus zu machen?

Aktuell ermittelt die Cottbuser Staatsanwaltschaft nun wegen dieses Buches und des erneuten Verdachts der Volksverhetzung gegen den Inhaftierten. Zu den zwölf Jahren können also tatsächlich noch weitere hinzukommen. Wie weit lässt sich so etwas betreiben? Kann man in Deutschland mit „verbaler Geschicklichkeit“ über 100 Jahre sammeln, selbst dann noch, wenn man bereits 78 Jahre alt ist?

Horst Mahler ist jetzt ohne Zweifel ein politischer Gefangener, wo er in Freiheit nur ein verwirrter böser Mann sein konnte. Und das war, was er immer schon sein wollte! Und was könnte dieser Horst Mahler in Freiheit Schlimmeres verzapfen, als das, was ihm ja bereits während der Haftzeit mit einem Buch besser gelungen scheint als in relativer Freiheit? Das lehrt im Übrigen auch die gesamte RAF-Geschichte: Die größte Wirkung erzielten die RAF-Kämpfer während ihrer Haftzeit. In diesen Jahren wurden die nächsten Generationen akkreditiert.

Lassen wir Horst Mahler also jetzt endlich frei, wenn das irgendwie möglich ist. Denn Freiheit für Horst Mahler bedeutet für unsere Gesellschaft außerdem, einem 78-jährigen Mann, der damit die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes bereits um ein Jahr überschritten hat, noch ein paar Momente dessen genießen zu lassen, was wir anderen ein gutes Leben nennen, und was diesem Menschen offensichtlich so gut wie nichts mehr bedeutet. Strafe hat im Falle Mahlers keinen Sinn mehr.

Und was soll dieser Mann heute noch mit seinen Äußerungen anrichten? Was verdammt noch mal haben wir zu befürchten? Dass er in unser Hirn kriecht mit seinen Ideen? Was für ein Armutszeugnis wäre das für uns? Zumal es heute keine noch so krude, unverständliche, strafbare oder kranke Aussage gibt, die im Netz nicht jedem zu jeder Zeit zur Verfügung stände. Und unter engster Bewachung des Verfassungsschutzes würde man Horst Mahler sowieso stellen, auch dann, wenn er bereits morgen aus dem Gefängnis entlassen werden würde. Empfindliche Einschränkungen, die ihm jede größere Plattform versagen, wurden bereits erfolgreich durchexerziert, so wie einst das Reiseverbot nach Auschwitz oder zur antisemitischen Teherankonferenz.

Horst Mahler, lassen Sie nun endlich ab

Tun wir uns den Gefallen. Lassen wir den Mann endlich frei. Ein juristischer Weg dafür wird sich finden. Auch ein Horst Mahler kann doch nicht immun dagegen sein, noch einmal über eine Blumenwiese zu laufen, ein Kind lächeln zu sehen, ohne diesem Kind gleich den Hitlergruß zeigen zu müssen, oder einen Sonnenuntergang friedlich beizuwohnen, ohne darüber zu schwadronieren: „Uns geht die Sonne nicht unter!“

Horst Mahler, lassen Sie nun endlich ab. Sie haben doch alles gesagt. Alles ist doch bereits für immer im Netz und anderswo aufgeschrieben. Und vertrauen Sie auf die Jugend, die wird’s schon machen. Und wenn nicht in Ihrem Sinne, dann ist das eben so. Jede Sache hat nun mal ihre Zeit.

Peter O. Chotjewitz, der am 14. Juni 80 geworden wäre, sagte einmal über Sie: „(Er hat) das Amt der Verteidigung mutig, selbstlos, bis weit in den politischen Diskurs hinein ausgeübt. Also höchstes Lob.“ Belassen wir es dabei. Überlassen wir den ganzen Rest doch nun einfach einer zukünftigen Mahler-Rezeption nachfolgender Generationen und genießen Sie das bisschen Leben, das Ihnen hoffentlich noch bleibt. Es lebt sich gut in Deutschland. Sie haben für Ihre verschiedenen Überzeugungen mehr gesagt und getan als ein einzelner Mann normalerweise erledigen kann. Nun lassen Sie es gut sein. Wenn schon nicht für Ihren inneren Frieden, dann eben für unseren.

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