Mittwoch, 12. Oktober 2011

Rechtsstaat - Überflüssiger Luxus?

Mein Freund RA Heinrich Schmitz erinnert uns in diesem neuen wunderbaren Plädoyer mit vollem Recht mal wieder daran, was es bedeutet, mit einem oder mit zweierlei Maß zu messen. Und er macht sich zum Anwalt von Menschen, die sonst keinen mehr haben. Wir müssen uns entscheiden: Mensch oder Schwein sein.
Und das darf dann eben nicht nur für den sympathischen Migranten-Langfinger gelten sondern muss auch für die gelten, die so weit weg sind von all dem, was wir mit Menschlichkeit verbinden. Ich weiß gar nicht, ob Heinrich mir zustimmen würde, aber für mich ist er ein radikaler Denker. Einer der das Gute radikal zu ende denkt. Eine seltene Tugend heutzutage. In einer Zeit, in der selbst von deutschen Boden aus Kapitaleigner über ihre deutschen Lobby-Politiker wirtschaftlichen Erfolg vor Grundrechte stellen und unser wertvollstes Gut, das über Jahrhunderte erkämpfte Menschenrecht mit Partnerschaften zu Staaten wie China und Russland penetrieren, ist rückhaltlose Abwehr und Hoffnung besonders notwendig.

Gäbe es eine Radikaldemokratische Partei Deutschland – ich würde hoffen, einer wie Heinrich hätte da eine führende Position.




Von Heinrich Schmitz

Es gibt Menschen, die der Meinung sind, bei Straftätern werde viel zu viel gefackelt, es sei doch gar nicht nötig sich die Mühe eines langwierigen Strafverfahrens zu machen, kurzer Prozess, guter Prozess, ratzfatz Schwanz ab, u.s.w. . Ich fürchte, diese Menschen sind mittlerweile in bester Gesellschaft, wenn nicht sogar schon in der Mehrheit.

Was glauben Sie?

Jedes Mal, wenn ich meiner Arbeit als Rechtsanwalt nachgehe und einen Menschen, der als Angeklagter vor Gericht steht, verteidige, erlebe ich Reaktionen meiner Umwelt, die - jedenfalls dann, wenn die Medien über das Verfahren berichten - für mich lange Zeit absolut irritierend und unverständlich waren. Normale Bürger schreiben plötzlich Kommentare, Leserbriefe und persönliche Mails, aus denen der blanke Hass spricht. Gegen den Täter, gegen das Gericht, gegen den Verteidiger.

Gerade bei Sexualstraftätern ist das Kommentarvolumen besonders ausgeprägt und lässt inhaltlich erschrecken. Menschen, die im Alltagsleben in keiner Weise auffällig sind, lassen ihren Gewaltphantasien ungehemmt freien lauf und reden und schreiben plötzlich, man müsse "das Schwein langsam ausbluten lassen" , "eine Kugel wäre zu schade" und - für mich gedacht - was man "für ein Schwein sein müsse, wenn man so ein Monster verteidige".

Wenn ich dann im Gespräch einwende, ein ordnungsgemäßes Strafverfahren mit einer optimalen Verteidigung, sei ein Gebot des Rechtsstaats, werde ich häufig völlig verständnislos angeschaut. Ein beliebtes Argument auf den Hinweis, auch der Angeklagte habe Grundrechte, wird oft triumphierend damit beantwortet, das Opfer habe auch Grundrechte gehabt, die der Angeklagte ebenfalls verletzt habe. Für solche Schweine brauche es keinen Rechtsstaat.

Hier liegt ein doppelter Irrtum vor. Einmal steht die Feststellung, ob der Angeklagte irgendwelche Rechte verletzt hat, immer erst am Ende eines Verfahrens - das liegt an der sich aus Art. 20 GG ergebenden Unschuldsvermutung -, zum anderen ist der Angeklagte, ebenso wie jeder andere Bürger, nicht derjenige vor dem uns das Grundgesetz schützt. Das Grundgesetz schützt nämlich den Bürger vor dem Staat und nicht etwa vor seinem Mitbürger.

Wenn die Unschuldsvermutung in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausdrücklich so erklärt wird, „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ , klingt das zwar sehr schön, es ist aber einer zunehmend größeren Anzahl von Menschen vollkommen gleichgültig. Aufgehetzt von bestimmten Medien, die bereits Verdächtige als "Monster", "Killer" oder "Ungeheuer" bezeichnen, glauben sich viele Bürger berechtigt, auf die Feststellungen des Gerichts verzichten zu können und malen sich genüsslich aus, wie schön es doch wäre, wenn dieser lästige Rechtsstaat ihnen einmal freien Lauf zur Lynchjustiz geben würde. "Eigenhändig" würden sie das "Schwein schlachten", am liebsten ganz langsam und unter Qualen. Natürlich wären sie auch "ohne mit der Wimper zu zucken" bereit, einen Verdächtigen zu foltern oder wenigstens damit einverstanden, wenn die Polizei dies täte. Für diese Menschen ist der Rechtsstaat überflüssiger Luxus. Ein Volk sieht rot.

Eine Zeit lang, habe ich angesichts solcher Äußerungen gedacht, es handele sich nur um unbedachte Äußerungen, die - wenn man mal vernünftig mit den Leuten redet - von diesen auch als solche erkannt würden. Leider nicht.

Es ist vielmehr das Ergebnis eines immer größeren Unverständnisses dafür, was ein Rechtsstaat ist und warum es ein Glück ist, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen. Ein grundlegendes Unverständnis warum der Staat ausschließlich gesetzlichen Vorgaben in einem ordentlichen Verfahren folgen muss, um sich selbst zu legitimieren. Zwei deutsche Staaten , die Menschen ohne Verfahren oder mit Scheinverfahren aus dem Verkehr zog, hatten wir doch schon. Soll es ein dritter sein ?

Ist es so schwer zu begreifen, dass Hass,Wut und Rachegelüste zwar nachvollziehbare archaische menschliche Gefühle angesichts eines furchtbaren Verbrechens sind, dass aber Hass, Wut und Rache Gefühle sind, die zwar der Einzelne haben darf, vielleicht sogar notwendigerweise hat, aber niemals ein Rechtsstaat ?

Wie kommt es , dass Internet-Seiten wie "Keine Gnade für Kinderschänder" , deren rechtsradikaler Ansatz unübersehbar ist, von ganz normalen Bürgern Zustimmung erfahren ? Wie kommen diese Leute überhaupt auf die Idee, im Strafverfahren gäbe es Gnade für einen Verbrecher ?

Zweck des Strafverfahrens ist zunächst die Schuldfeststellung und dann die Verhängung einer gerechten Strafe.

In früheren Zeiten wurde auch in Deutschland die Schuld durch ein Geständnis festgestellt. Wenn der Verdächtige nicht gestehen wollte, zeigte man ihm erst einmal die Folterwerkzeuge und wenn er dann immer noch nicht gestehen wollte, musste man ihn halt solange foltern, bis er entweder geständig oder tot war. Keine echte Wahl für den Kandidaten. Dass es auch heute noch viele Länder gibt, die sich derartiger Praktiken bedienen oder Verdächtige in andere Länder verbringen, wo Folterpraktiken zur Vernehmungsroutine gehören, wird hoffentlich keinen dazu bringen, derartiges für richtig zu halten. Dachte ich. Dass aber viele Bürger das Zeigen von Folterwerkzeugen und auch die Folter selbst total richtig finden, war z.B. im Fall Gäfgen unübersehbar. Der Zweck heiligt die Mittel, nicht wahr ?

Das kann man nur bejahen, wenn die Konsequenzen einer solchen Missachtung der Regeln nicht zu Ende gedacht werden. Das kann niemand wirklich wünschen, jedenfalls nicht, wenn er vorher einmal in Ruhe darüber nachdenkt, dass er selbst unschuldig in ein Strafverfahren verwickelt werden könnte.

Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört auch, dass der Angeklagte sich gegen die Anklage wehren kann. Und dazu braucht er zwangsläufig einen Verteidiger, der das Verfahren kennt. Sonst wäre er dem Gericht - auch als Unschuldiger - mehr oder weniger ausgeliefert.

Der Verteidiger verteidigt übrigens einen Menschen und nicht eine Tat. Dass der Angeklagte ein Mensch ist, fällt in manchen Kommentaren gar nicht mehr auf. Wer glaubt, dass ein Strafverteidiger ein Verbrechen ganz toll findet oder kein Mitgefühl für das Opfer hat, liegt vollkommen falsch. Aber indem der Verteidiger auf die Einhaltung der Regeln achtet, verteidigt er nicht nur den Angeklagten, sondern gleichzeitig den Rechtsstaat.

Ein Angeklagter ist ein Mensch, für den die gleichen Grundrechte gelten müssen wie für jeden anderen. Ganz egal wie die Anklage lautet und ganz egal was die Presse so berichtet hat und was das geschätzte Publikum so denkt. Wer dem Angeklagten diese Grundrechte abspricht, der muss sie zwingend auch allen anderen Menschen einschließlich sich selbst absprechen. Wer dem Angeklagten seine Grundrechte abspricht, will den Rechtsstaat abschaffen.

Wollen das diese Menschen nun wirklich oder haben sie nur nicht genug über die Konsequenzen nachgedacht ? Wollen Sie tatsächlich einen Staat, der seine Bürger umfassend überwacht, die Telefone abhört, Computer ausspäht, die Wohnung verwanzt, Verdächtige foltert, ohne ordentliches Verfahren verurteilt ? Wollen sie alle Errungenschaften des Rechtsstaats wirklich in die Tonne klopfen, nur um an einem vermeintlichen Straftäter blutige Rache üben zu können ? Wollen Sie das wirklich ?
Michael Thomas Bauer - 16. Okt, 23:19

Schönes Grundgesetz

Die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetz, ist eine starke Pärmisse. Fehlt uns die Vorstellungskraft für den Rückschluss da heraus. Ist es nicht jedem gegeben, Entwürfe für die Ewigkeit einreichen zu dürfen. Mit welcher Kraft nun aus der Ewigkeit, in die Wirklichkeit, das Richtige gehoben ?

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Altersrassismus, Schmutz-...
Stefan Niggemeier antwortet auf Anfrage via E-Mail: „Hallo...
Alexander Wallasch - 1. Feb, 14:07
the new turkish property...
the new turkish property index http://www.turkish-propert y-world.com/turkey_villas. php...
tpw - 22. Jun, 16:32
WIE FUNKTIONIERT EIGENTLICH...
Wie facebook funktioniert an einem Beispiel erklärt....
Alexander Wallasch - 26. Dez, 12:30
TAGESSCHAU LEISTET ABBITTE...
Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus: Nach kritischer...
Alexander Wallasch - 15. Dez, 19:02
MARTIN RÜTTER IM HAKENKREUZ...
Modischer Fauxpas bei VOX: Martin Rütter moderiert...
Alexander Wallasch - 6. Dez, 20:06

FREUNDE & FAVORITEN

Suche

 

Status

Online seit 4596 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 15. Jul, 02:09

Credits


Gesellschaft
HEINRICH SCHMITZ
Politik
social media
SUBWAY
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren